§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Veronika Haas durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.
5. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.
6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
7. Bilddaten - im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
8. Unter Dauer der fotografischen Begleitung genannte Stunden bedeuten immer zusammenhängende volle Zeitstunden, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich eine Sonderregelung zur Aufteilung der Stunden getroffen.
9. Der Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei den von der Fotografin gelieferten Bilddaten um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
10. Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zur jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Die Fotografin überträgt mit den Bilddaten dem Auftraggeber ein privates, einfaches Nutzungsrecht.
2. Der Weiterverkauf, die Veränderung oder Nachbearbeitung (z.B. durch Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der Bilddaten oder eine weitere Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedürfen der Zustimmung der Fotografin.Letzteres gilt nicht für die private Nutzung der Bilder in sozialen Netzwerken; die Auftraggeber dürfen die Fotos uneingeschränkt in sozialen Netzwerken hochladen, zeigen und verwenden und ggf. auch die entsprechenden Bildbearbeitungsfunktionen und Filter der sozialen Netzwerke (z.B. Instagram, Facebook) für die Fotos verwenden.
3. Die Nutzungsrechte an den Bilddaten gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
4. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Art der Bildoptimierung sowie die Fotoauswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
5. Die Fotografin darf ausgewählte Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für soziale Netzwerke als Unternehmen, Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.) Vor einer Verwendung wird die Fotografin den Auftraggeber nochmal drauf hinweisen und ihm die Gelegenheit zur Zustimmung oder auch Ablehnung einzelner Fotos geben. Die Veröffentlichung erfolgt nie unter Nennung des vollständigen Namens, nur unter Vornamen oder Künstlernamen.
6. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
7. Hochzeitsgäste und Familien vom Auftraggeber werden von der Fotografin mit demselben privaten Nutzungsrecht wie der Auftraggeber selbst (in § 2 P.1.) versehen und dürfen die den Auftraggebern übersandten Bilddateien ebenfalls privat nutzen und z.B. auch in sozialen Netzwerken posten.
§ 3 Vergütung
1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Bilddaten einschließlich gelieferter USB- Sticks oder anderer Datenträger, Eigentum der Fotografin.
3. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 300,- Euro einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 4 Haftung
1. Für Schäden gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Paketes.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) die Fotografin nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich ist die Fotografin in diesem Falle dringend nach einer Lösung bemüht.
4. Sollte es aufgrund der höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit zum Ausfall der Fotografin kommen und sollte die Fotografin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird sie sich bemühen, soweit von dem Auftraggeber gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
§ 5 Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.